Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
logo-casa-verde-immobilien
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Energie- und Wärmepass

Energieausweis - für alle Wohngebäude Pflicht - Ausnahme Denkmäler

Seit 1. Januar 2009 ist ein Energieausweis für alle Wohngebäude Pflicht, wenn sie verkauft oder neu vermietet werden sollen. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude. Mieter oder Käufer haben das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen. Der Vermieter oder Verkäufer kann seine Pflicht auch erfüllen, indem er den Ausweis öffentlich aushängt, z.B. im Treppenhaus. Es sind Bußgelder bis zu 15.000 Euro möglich, wenn der Verkäufer oder Vermieter dieser Pflicht auf Nachfrage nicht nachkommt. Energieausweise sind 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig.

 

Es wird unterschieden zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis. Ab wann der Energieausweis im Einzelfall vorgeschrieben ist, hängt vom Alter des Gebäudes, von der Größe und der Art der Nutzung ab (siehe Tabelle unten).

 

Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient ein Gebäude wirklich ist. Dazu werden die Daten des Gebäudes erhoben: Dämmung von Fenstern, Wänden, Dach, verwendete Baumaterialien, Bauweise, Eigenschaften der Lüftungs- und Heizanlage sowie die Verwendung regenerativer Energien wie Wärmepumpen oder Solarenergie. Aus diesen Daten wird dann berechnet, wie viel Energie für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzerverhalten und Klima pro Jahr verbraucht wird. Die Kosten für einen bedarfsorientierten Energieausweis liegen höher als die für einen verbrauchsorientierten Ausweis. Bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens ohne Vor-Ort-Begehung und Vermessung liegt der Preis etwa zwischen 80 und 200 Euro. Beim ausführlichen Verfahren mit Begehung und Vermessung entstehen voraussichtlich Kosten je nach Größe des Objekts von 200 bis 1.000 Euro.

 

Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird die Energieeffizienz aus den in den letzten 3 Jahren tatsächlich verbrauchten Energiemengen ermittelt. Diese Variante erfasst daher weniger den Zustand der Immobilie als die Art der Nutzung. Der Energieverbrauch schwankt um bis zu 25 Prozent, je nachdem ob etwa eine Einzelperson oder eine Familie mit 4 Kindern in dem Gebäude wohnt, ob auf 18° oder auf 22°C Zimmertemperatur geheizt wird oder ob die Bewohner drei Monate im Winter auf Mallorca verbringen. Die Kosten für einen verbrauchsorientierten Energieausweis liegen derzeit zwischen 25 und 100 Euro. Wer den Energieausweis nur benötigt, um die gesetzliche Pflicht zu erfüllen, kommt mit dieser Variante aus. Billigangebote sollten gründlich auf Seriosität und Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) geprüft werden.

Wer darf wählen - Bedarfsausweis oder verbrauchsorientierter Ausweis?

In der Regel ist jetzt ein Bedarfsausweis Pflicht. Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und verbrauchsorientiertem Ausweis haben noch Besitzer von:

  • Bestehenden Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, die bereits die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO 1977) erfüllen.
  • Bestehenden Nichtwohngebäuden

Neubauten nur Bedarfsausweis
Bei allen Neubauten ist ein Bedarfsausweis Pflicht.

 

Wer braucht welchen Energieausweis und ab wann?
Gebäude Wohngebäude Nichtwohngebäude
Neubau Pflicht ab sofort, Bedarfsausweis Pflicht ab 1.10.2007, Bedarfsausweis
Altbau schrittweise Einführung ab 1.7.2008, Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für alle Altbauten bis zum 30.9.2008

 

 

 

 

 

 

 

Pflicht ab 1.7.2008, Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Baujahr 1965 und älter Pflicht ab 1.7.2008, Bedarfsausweis ab 1.10.2008
ab Baujahr 1966 Pflicht ab 1.1.2009, Bedarfsausweis
Altbau mit bis zu 4 Wohnungen, Baujahr 1977 und älter Bedarfsausweis ab 1.10.2008
Altbau mit bis zu vier Wohnungen, Baujahr 1977 und älter, aber auf Niveau der Wärmeschutzverordnung WSVO von 1977 saniert Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
ab Baujahr 1978 Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Verbrauchsorientierter Ausweis: Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre nötig

Wer sich einen verbrauchsorientierten Energieausweis ausstellen lassen möchte, muss dem Aussteller selbst die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre von Heizung und zentraler Warmwasserversorgung zur Verfügung stellen.

 

Gütesiegel für Energieausweise

Das ist Vermietern nicht immer möglich, weil die entsprechenden Rechnungen bei den Mietern sind. Wer die Daten nicht zur Verfügung stellen kann, muss den Bedarfsausweis ausstellen lassen, auch wenn er dazu ansonsten nicht verpflichtet wäre.

 

Energieausweise mit Gütesiegel

 

Die dena (Deutsche Energie Agentur) vergibt jetzt ein Gütesiegel für Energieausweise. Diese Energieausweise sollen besonders vertrauenswürdig und aussagekräftig sein. Energieausweise mit dena-Gütesiegel sind immer Bedarfsausweise, der Aussteller muss die Daten selbst durch eine Vor-Ort-Begehung erheben, eine ausführliche Dokumentation sowie Modernisierungsempfehlungen in zwei Varianten sind vorgeschrieben. Der Energieausweis wird vom Aussteller persönlich erläutert. Die Aussteller werden kontrolliert und müssen vom Auftraggeber unabhängig sein.


Mehr Infos

Die folgende Auswahl von Links erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. CASA VERDE übernimmt für deren Inhalt keine Gewähr. Für die Webseiten sind allein ihre Autoren verantwortlich!

 

Gebäude-Energiepass
Informationen zum Energieausweis und Datenbank der zugelassenen EnergieberaterInnen.


Erstellt von der Deutschen Energie Agentur, Berlin.

 

Vor-Ort-Energieberater/innen
Informationen zur Energiesparberatung - Vor-Ort-Beratung, Förderrichtlinien, Adressen von zugelassenen Berater/innen.
Erstellt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn.

 


Juristischer Hinweis:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unseren Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Der Inhaber dieser Domain erklärt ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sich der Inhaber dieser Domain ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen.